AGB der Sportunion Traiskirchen LIONS Young & Wild

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportunion Traiskirchen LIONS Young & Wild sollen helfen einen reibungslosen Trainings- & Spielbetrieb zu ermöglichen und treten mit Abschluss einer außerordentlichen Mitgliedschaft (Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Überweisung des Mitgliedsbeitrags) in Kraft. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird der/die SpielerIn durch seinen/ihren gesetzlichen VertreterIn vertreten.

  1. Sportjahr
    Das Sportjahr der Traiskirchen LIONS Young & Wild dauert regulär von 1. September bis zum 31. August des Folgejahres. Dieser Zeitraumwird als Saison bezeichnet. Die Trainings starten grundsätzlich in der ersten Schulwoche und enden zwischen Anfang Juni und Anfang Juli.
  2. Rechte und Pflichten der Mitglieder
    Die außerordentliche Mitgliedschaft ermöglicht dem Mitglied die Teilnahme an alln
    Vereinsveranstaltungen (Trainings-, Meisterschaftsbetrieb, Feste usw.), die Beanspruchung der Vereinseinrichtungen sowie die Teilnahme an der Generalversammlung.Im Gegenzug wird von jedem Mitglied erwartet:

    • Wahrung der Vereinsreputation
    • Mithilfe bei Vereinsveranstaltungen
    • Sorgsame Aufbewahrung & Verwendung von Vereinseigentum (z.B. Dress, Basketball)
    • Förderung eines positiven Miteinanders
  3. Mitgliedsbeitrag
    Der Mitgliedsbeitrag versteht sich als Bringschuld des Mitglieds, d.h. das Mitglied ist verantwortlich dafür, rechtzeitig den Mitgliedsbeitrag einzuzahlen. Die Rechtzeitigkeit ist dem E-Mail zu entnehmen, das zu Beginn der Saison an die Mitglieder versendet wird. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht nach Frequenz berechnet und ist im Voraus zu bezahlen. Unter Frequenz ist die Anzahl und Dauer der wöchentlichen Trainings zu verstehen. Bei einem offenen Saldo am Beitragskonto, kann die Teilnahme an Vereinsaktivitäten untersagt werden.Der Mitgliedsbeitrag kann je nach Altersklasse und Leistungsstufe pro Jahr variieren. Der Beitrag ermöglicht die Trainings- & Meisterschaftsteilnahme für das aktuelle Sportjahr. Für weitere Vereinsaktivitäten (zum Beispiel Trainingslager, ÖMS-Beitrag zur Turnierteilnahme) kann ein eigener projektbezogener Beitrag verlangt werden.Wird während der laufenden Saison eine neue Mitgliedschaft abgeschlossen, so ist zu unterscheiden: Wird die Mitgliedschaft im Zeitraum von 1. September bis zum 31. Jänner des Folgejahres abgeschlossen sind 100 % des Beitrages zu überweisen. Wird die Mitgliedschaft zwischen 1. Februar und 30. Juni des Folgejahres abgeschlossen, so sind 70 % des Beitrages zu zahlen.Da es sich um einen Vereinen handelt, der auf viele Freiwillige angewiesen ist, kann es zu Änderungen im Trainingsplan kommen. Der Verein behält sich vor bei notwendigen Änderungen in der Person des Trainers, der Uhrzeit des Trainings oder des Übungsortes keine Rückerstattungen des Mitgliedsbeitrages zu bezahlen. Ebenso können keine Rückerstattungen erfolgen, wenn der Übungsbetrieb aus Gründen wie höherer Gewalt, Brand, Wassereinbruch, Sturmschäden,Pandemie etc. unmöglich wird.
  4. Vereinsaustritt
    Die Mitgliedschaft kann jedes Jahr durch eine schriftliche Mitteilung an die Vereinsführung (office@traiskirchen-lions.at) bis zum 31. August gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich bei nicht fristgerechter Kündigung vor dem 31. August automatisch um eine weitere Saison (von 1. September bis 31. August). Mündliche Abreden zur ordnungsgemäßen Kündigung sind nicht wirksam.
  5. Rechtliche Bestimmungen
    Wir weisen darauf hin, dass jegliche Sportausübung auf unseren Übungsstätten und bei Sportveranstaltungen, sowie bei allen anderen Tätigkeiten im Rahmen der Vereinsarbeit, auf eigene Gefahr und Verantwortung erfolgt und dass die Mitglieder, wie bei jeder Sportausübung, auch bei uns einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt sind.Für im Zuge der Sportausübung im Rahmen des Vereins erlittene Verletzungen und
    Folgeschäden sowie für Schäden und Verletzungen an Drittpersonen, übernimmt der Verein, deren Funktionäre und TrainerInnen keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden oder Verlust an Eigentum, wie z.B. Abhanden gekommener Gegenstände in Garderoben.
  6. Aufsichtspflicht
    Die Aufsichtspflicht beginnt am Spielfeld. Dieses darf von den Spieler*innen erst mit Anwesenheit der Trainer*in bzw. der Trainer*innen, welche die jeweilige Einheit leiten, betreten werden. Nach Beendigung der Trainingseinheit und Verlassen des Spielfeldes endet die Aufsichtspflicht. Die Spieler*innen unterliegen somit im Außenbereich des Schulgeländes, in den Kabinen, sowie dem Tribünenbereich der Aufsichtspflicht der erziehungsberechtigten Person.
    Kommt es von Amts wegen zu Zugangsbeschränken des Schulgebäudes und dürfen erziehungsberechtigte Personen gewisse Bereiche wie beispielsweise die Kabinen nicht mehr betreten, erweitert sich die Aufsichtspflicht der Trainer*in bzw. der Trainer*innen um den mit Zugangsbeschränkungen versehenen Bereich.

  7. Datenschutzbestimmungen
    Personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, fallweise Vor- und Nachname des/der Erziehungsberechtige(n), Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, PLZ, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Sozialversicherungsnummer, Allergien) werden innerhalb des Vereins elektronisch und manuell verarbeitet.. Die Zwecke der Verarbeitung sind: sportliche, organisatorische und fachliche Administration und finanzielle Abwicklung, Mitgliederverwaltung, Zusendung von Vereins- und Verbandsinformationen, Informationen zu Veranstaltungen, zur gewählten Sparte/Sportart bzw. der belegten Übungseinheit. Im Falle der Teilnahme an Wettkämpfen, kann eine Übermittlung personenbezogener Daten an Fach-
    bzw. Dachverbände zur Abwicklung dieser Wettkämpfe gegebenenfalls erforderlich sein.Während der Sport- bzw. Wettkampfausübung können zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins Foto- bzw. Videoaufnahmen angefertigt werden, zu diesem Zweck eingesetzt und via Live-Stream (Übertragung über das Internet zum Zeitpunkt der Aufnahmen), via Internet (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar) und in sozialen Medien (jederzeit weltweit durch jedermann abrufbar) veröffentlicht werden.
  8. Diese AGB können durch Beschluss der Generalversammlung geändert werden.
letzte Aktualisierung in der Generalversammlung 01.09.2022